Gesetzliche Neuregelungen im Juni 2025?
Ein Kind in der Schwangerschaft zu verlieren, ist für Betroffene eine große Belastung – sowohl emotional als auch körperlich. Ab Juni 2025 gilt der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun einen Anspruch auf Mutterschutz. Dieser gilt zeitlich gestaffelt:
ab der 13. Schwangerschaftswoche 2 Wochen,
ab der 17. Schwangerschaftswoche 6 Wochen und
ab der 20. Schwangerschaftswoche 8 Wochen.
Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/neuregelungen-juni-25-2350418